18.07.2024

Wichtige Mitteilung!

Weinbauabwässer

Sehr geehrte Winzerinnen und Winzer,
sehr geehrte Weinerzeuger,

vor Beginn der diesjährigen Weinlese wende ich mich mit dem dringenden Hinweis an alle Vogtsburger Weinbaubetriebe, die bei der Weinproduktion entstehenden Abwässer, Trub, Trester, Hefe, Heferückstände und sonstigen Schlamm nicht in die Kanalisation einzuleiten. Unzulässige Einleitungen von Abwässern aus dem Weinbau können Betriebsstörungen der Kläranlage verursachen und beeinträchtigen die Reinigungsleistung.

Die Kläranlage Vogtsburg ist so ausgelegt, dass sie nur das unvermeidbar aus weinerzeugenden Betrieben kommende Abwasser reinigt. Kommen alle Betriebe ihrer Pflicht nach, nur Schwenkwässer und keine flüssigen Abfälle wie Entschleimungstrub, Hefe oder Schönungstrub mit in die Kanalisation einzuspülen, dann gibt es auch keine Probleme bei der biologischen Reinigung in unserer Kläranlage.

Werden aber neben und mit dem Reinigungswasser auch Reste solcher flüssigen Abfälle in den Kanal eingespült, so kommt die Kläranlage während des Herbstes an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Wird diese Leistungsfähigkeit durch zu große Mengen an flüssigen Trubstoffen überschritten, so wird nicht die gesamte Schmutzfracht biologisch abgebaut und gesetzlich festgelegte Ablaufgrenzwerte werden überschritten. Bei erhöhter Belastung der Kläranlage können dadurch auch kritische Störungen in der Funktion bis zum Umkippen mit kritischen Folgen im Gewässer auftreten.

Die Einleitung von Trubstoffen, abgesehen von unvermeidbaren Resten, in die Kanalisation ist nach der Entwässerungssatzung der Stadt Vogtsburg verboten! Da die Einleitung dieser Stoffe, wie oben aufgezeigt, zu Betriebsstörungen in der Kläranlage, zu Gewässerverunreinigungen sowie zu Korrosionen in der Kanalisation führen kann, muss der Verursacher damit rechnen, dass er zu den Kosten der Wiederinstandsetzung der Abwasserbeseitigungsanlagen und zu erhöhten Kosten für die Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz herangezogen wird. Sind Schäden im Gewässer (z. B. Fischsterben) eingetreten, so hat er auch hierfür die Kosten zu tragen. Außerdem kann dies für den Verursacher auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Stadt Vogtsburg wird daher während der Weinlese eine stichprobenartige Indirekteinleiterüberwachung durchführen und Proben entnehmen.

Entsprechend der Auslegung der Kläranlage kann nur ein geringer Teil der flüssigen Trubstoffe von ihr zufriedenstellend verarbeitet werden. Aus diesen Gründen müssen flüssige Abfälle soweit wie möglich am Anfallort zurückgehalten oder fachgerecht entsorgt werden. Zu aufkommenden Fragen, sofern Trub und Wein nicht verwertet werden kann, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Telefon 07662/812-33 oder der Kläranlage unter Telefon 07662/812-90. Die Mitarbeiter werden Ihnen helfen, diese Stoffe umweltgerecht zu entsorgen.

Der ungeeignetste Entsorgungsweg ist die Kanalisation!

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Bohn