Änderung des Bundesmeldegesetzes
Liebe Gäste,
zum 01.01.2025 erfolgt die Anpassung des Bundesmeldegesetzes im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes. Mit der Anpassung entfällt die sogenannte polizeitliche Meldepflicht für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Bitte beachten Sie: in Vogtsburg im Kaiserstuhl besteht die Meldepflicht weiterhin!
Die Erhebung der Gastdaten stellt die Grundlage für die Erstellung der KONUS-Gästekarte dar. Ohne eine solche Erhebung können die entsprechenden Karten nicht ausgestellt werden.
Es gilt weiterhin die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl vom 16.07.2021.
Ab dem 01.01.2025 ist es für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich, das Dokument zu unterschreiben, um die Gästekarte zu erhalten.
Bei ausländischen Gästen besteht die polizeiliche Meldepflicht weiterhin. Es gibt keine Änderungen, eine Unterschrift bleibt nach wie vor erforderlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl