10.07.2024

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Farrenstall“ Stadtteil Oberbergen

Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Farrenstall“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2024 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Oberbergen und wird im Norden durch die Hirschstraße, im Osten von der Kirchstraße und westlich von der Straße Heidenhof begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 116 und 118/1. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planaufstellung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ soll einerseits die Grundlage für den Bau von 2 Gebäuden mit Wohnungen, Ferienwohnungen und gewerblicher Nutzung geschaffen werden, andererseits soll eine innerörtliche Brachfläche nutzbar gemacht werden. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan soll dabei die geordnete Einbindung in die umgebende Struktur (Gebäudetypologie, Orts- und Landschaftsbild) sicherstellen.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen gemeinsamen mit der Begründung in der Zeit

vom 22.07. bis einschließlich 23.08.2024 (Auslegungsfrist)

 

im Rathaus Vogtsburg, Bauverwaltung, Bahnhofstraße 20 in 79235 Vogtsburg-Oberrotweil während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link einsehbar:
https://www.vogtsburg.de/de-de/buergerservice-aktuelles/bekanntmachungen-satzungen-und-rvo/bebauungsplaene

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäße abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.

Vogtsburg i. K., 12.07.2024

Benjamin Bohn
Bürgermeister