24.05.2024

Repräsentative Wahlstatistik

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurde durch die Bundeswahlleitung im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg der Urnenwahlbezirk 06 - Oberbergen als Stichprobenwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik bei der Europawahl am 09.06.2024 bestimmt.

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Europawahl 2024 entfallen ca. 2.350 der insgesamt rund 90.000 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit sind ca. 3 % der Wahlberechtigten in die Stichprobe einbezogen.

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.

In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt, wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und 10 Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den Stichprobenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt, um Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler und die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu erhalten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben bei der repräsentativen Wahlstatistik selbstverständlich gewahrt. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird nun festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben damit gewahrt. Außerdem erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Wahllokalen oder Gemeinden, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt des Bundeswahlleiters zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik für die Europawahl 2024 entnehmen.