Flurbereinigung Bötzingen (L114/L116)
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald -untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bötzingen (L 114/ L 116)
Feststellungsbeschluss vom 02.12.2024
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Änderung der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Bötzingen (L 114/ L 116) eingebrachten Grundstücke mit dem aus den Bodenwertkarten 1.1 - 5.1 ersichtlichen Inhalt fest. Diese Feststellung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und
ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 10.01.2025 bis 10.02.2025 im Rathaus Bötzingen - Hauptstraße 11 in 79268 Bötzingen während der üblichen Dienststunden aus. Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3310) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Änderung der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Es wurden keine Einwendungen erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald,
Sitz: Freiburg eingelegt werden. (Hinweis: Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen:
Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg oder jede andere Stelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald)
gez. Faller, LVD