Wir bitten um Beachtung!
Der nächste Starkregen kommt bestimmt - Pflicht und Eigenvorsorge für den Hochwasserfall
In vielen Regionen Deutschlands sind – nicht nur - die Sommer von heftigen Gewittern und Stürmen mit Starkregenereignissen bestimmt. Es ist wissenschaftliche Erkenntnis, dass sich diese Ereignisse häufen werden. Unvorbereitet dringen dann Wassermassen in Keller und Wohnungen ein und verursachen mitunter hohe Schäden.
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Diese Niederschläge haben in der Regel eine sehr geringe räumliche Ausdehnung und stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Dennoch kann jede Person Vorsorge in einem bestimmten Umfang treffen. Dazu ist sie nach § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes auch verpflichtet.
Nach dieser gesetzlichen Bestimmung muss jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Sie muss insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Die Stadt Vogtsburg hat sich mit diesen Herausforderungen intensiv auseinandergesetzt und im Rahmen ihrer Verpflichtung zur kommunalen Gefahrenabwehr zusammen mit Fach- und Ingenieurfirmen Vorsorge getroffen. Auf der Grundlage einer vorliegenden Starkregengefahrenkarte für die Gesamtgemarkung Vogtsburg erfolgte die Erarbeitung eines kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts und eines Hochwasseralarm- und Einsatzplans. Dieser Hochwasseralarm- und Einsatzplan ermöglicht im Einsatzfalle in Abhängigkeit der im Hochwasseralarm- und Einsatzplan definierten Warnstufen ein rasches und koordiniertes Eingreifen.
Die Stadt Vogtsburg weist aber darauf hin, dass dessen ungeachtet bereits jetzt Personen, die von Hochwasser betroffen sein können, Überlegungen anstellen und sich mit den wichtigsten Problemstellungen und Fragen beschäftigen sollten.
- Gibt es aktuelle Planunterlagen über den Leitungsverlauf?
- Wie kann es zu einem Rückstau im Kanalnetz kommen? Gibt es funktionsfähige Rückstauverschlüsse in der eigenen Immobilie?
- Welche sonstigen Schutzvorkehrungen gibt es?
- Kann mein Grundstück durch einen unkontrollierten Oberflächenabfluss beeinträchtigt werden?
- Kann das durch Starkregen verursachte oberflächlich abfließende Wasser bis an mein Gebäude gelangen? Ist wild abfließendes Hangwasser zu befürchten?
- Besteht eine ebenerdige Terrasse, so dass Waser direkt ins Erdgeschoss eindringen kann?
- Liegt mein Gebäude an einem Fließgewässer (und sei es noch so klein), das sich durch Starkregen zu einem „reißenden“ Strom entwickeln kann?
- Sind ggf. die Hauseingänge, Kellerfenster und Lichtschächte durch Schwellen oder Überdachungen gesichert?
- Gibt es talseitige Garagenzufahrten?
- Befinden sich Reinigungsöffnungen, Schächte oder Toilettenanlagen u.a. unterhalb der Rückstauebene?
Im Übrigen weist die Stadtverwaltung Vogtsburg auf einen sehr informativen Flyer des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie die Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH hin, der unter dem nachfolgenden Link downzuloaden ist.
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger
Darüber hinaus sind die Hochwassergefahrenkarten für die Gewässer Krottenbach, Elsengraben, Eschbach, Krebsbach und das Blauwasser sowie die Starkregengefahrenkarte für die Gesamtgemarkung Vogtsburg auf der Homepage der Stadt Vogtsburg hinterlegt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Stadtverwaltung Vogtsburg i.K.