Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Farrenstall“ Stadtteil Oberbergen
Beschluss zur Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Farrenstall“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg i.K. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ nach § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Farrenstall“ sowie der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich durchzuführen. Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Farrenstall“ lag vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 öffentlich aus.
In seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg i.K. den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Farrenstall“ lag vom 22.07.2024 bis einschließlich 06.09.2024 öffentlich aus.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. März 2025 die Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen, den geänderten Planentwurf gebilligt und die erneute Offenlage nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. März 2025 die Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen, den geänderten Planentwurf gebilligt und die erneute Offenlage nach § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Farrenstall“ ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planaufstellung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Farrenstall“ soll einerseits die Grundlage für den Bau von 2 Gebäuden mit Wohnungen, Ferienwohnungen und gewerblicher Nutzung geschaffen werden, andererseits soll eine innerörtliche Brachfläche nutzbar gemacht werden. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan soll dabei die geordnete Einbindung in die umgebende Struktur (Gebäudetypologie, Orts- und Landschaftsbild) sicherstellen.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen gemeinsam mit der Begründung in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Vogtsburg, Bauamt, Bahnhofstraße 20 in 79235 Vogtsburg-Oberrotweil während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.30 Uhr zur Einsichtnahme in Papierform öffentlich aus.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link einsehbar:
https://www.vogtsburg.de/de-de/buergerservice-aktuelles/bekanntmachungen-satzungen-und-rvo/bebauungsplaene.
Während der Auslegungsfrist können in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan elektronisch an rathaus@vogtsburg.de übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäße abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.
Vogtsburg i. K., 11.04.2025
Benjamin Bohn
Bürgermeister