Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen - Anerkennung oder Gradumwandlung bei Spätaussiedlern beantragen
Ablauf
Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Wissenschaftsministerium vorlegen.
Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandelt das Ministerium Ihren ausländischen Grad in einen gleichrangigen, deutschen Grad um. Dies gilt nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.09.2013 freigegeben.
Unterlagen
- amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde mit Anlage
- amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung der Urkunde mit Anlage
- amtlich beglaubigte Kopie der Spätaussiedlerbescheinigung (Bescheinigung nach § 15 BVFG) oder des Vertriebenenausweises
- gegebenenfalls: amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über eine Namensänderung
- Kopie des Personalausweises
- Lebenslauf in tabellarischer Form
Voraussetzungen
- Studienabschluss vor der Einreise an einer anerkannten Hochschule im Aussiedlungsgebiet
- Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem deutschen Studienabschluss
Zuständigkeit
Wissenschaftsministerium