Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

5.1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Arbeitsschutz ist der umfassende Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen bei ihrer Arbeit im Unternehmen. Darüber hinaus gehört auch die Gesundheitsförderung zum Arbeitsschutz. Ziel der Gesundheitsförderung ist, die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu stabilisieren und deren Leistungsfähigkeit zu mobilisieren.

Arbeitsschutz ist somit ein übergeordneter Begriff für alle Vorschriften und Maßnahmen der

  • Unfallverhütung,
  • Verhinderung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gefährdungen,
  • menschengerechten Arbeitsgestaltung,
  • sicheren Technikgestaltung und
  • Anlagensicherheit.

Tipp: Die DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (früher: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) – stellt auf ihren Internetseiten die jeweils aktuellen Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema "Gesundheit und Beruf" finden Sie in unserer Lebenslage "Gesundheit".

Tipp: Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz, aber auch zu Fragen der Geräte- und Anlagensicherheit stellt die Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung zur Verfügung. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) bietet eine umfangreiche Linksammlung zum Thema "Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit" an. Außerdem finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weitere ausführliche Informationen zu diesen Themen.

Nehmen Sie überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzüge, Dampfkesselanlagen) in Betrieb, müssen Sie diese innerhalb von sechs Monaten der zuständigen Stelle anzeigen. Nähere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Verfahren