Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.4. Qualifikationsnachweis

Für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags spielen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine große Rolle.

Welche Nachweise für die entsprechende Ausschreibung erforderlich sind, erfahren Sie in den Ausschreibungsunterlagen. Ihre Fachkunde können Sie beispielsweise unter Beweis stellen, indem Sie belegen, dass Ihre Mitarbeiter in den letzten drei Jahren an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen und so besondere fachliche Qualifikationen erworben haben. Auch sollten Sie eine Referenzliste der letzten drei Jahre aus Ihrem Leistungsbereich zusammenstellen. So können Sie zugleich auch Ihre persönliche Zuverlässigkeit belegen.

Tipp: Sie sollten mindestens drei aktuelle Referenzen angeben.

Ihre Leistungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Auch die technische Ausrüstung, die Ihnen zur Verfügung steht, spielt hier eine Rolle. In der Regel werden Sie auch Auszüge aus dem Gewerberegister, Nachweise über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls eine Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung vorlegen müssen.

Als Nachweise der Eignung können teilweise auch Eigenerklärungen vorgelegt werden.

Ausschluss von Bietern

Von der Teilnahme am Wettbewerb können beispielsweise Bieter ausgeschlossen werden,

  • über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet worden beziehungsweise die Eröffnung beantragt ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
  • deren Unternehmen sich in Liquidation befindet,
  • die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben,
  • die ihrer Verpflichtung zur Steuer- und Abgabenzahlung oder Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht nachgekommen sind oder
  • die im Vergabeverfahren unrichtige Angaben gemacht haben.

Es ist empfehlenswert, dass Sie Ihre Unterlagen regelmäßig erneuern (z.B. elektronische Dokumentenverwaltung mit Erinnerungsfunktion). So können Sie sicherstellen, dass Sie die aktuellen Dokumente schnell zusammenstellen können.

Präqualifikationsverfahren

Es ist zudem möglich, an einem Präqualifikationsverfahren teilzunehmen. Die öffentlichen Auftraggeber akzeptieren vielfach die Zertifikate, die von den Industrie- und Handelskammern und den Auftragsberatungsstellen über die Aufnahme in die Präqualifizierungsdatenbank oder vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. sowie von der Ingenieurkammer ausgestellt werden. Dadurch müssen die beteiligten Unternehmen nicht bei jeder öffentlichen Ausschreibung erneut Qualifikationsnachweise erbringen, sondern können auf das Präqualifikationsverfahren verweisen. Dies kann bei häufigen Bewerbungen kostengünstiger und weniger zeitaufwendig sein.

Verfahren