Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.5. Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung

Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen

  • auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
  • auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
  • an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
  • über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (z.B. Kleintiersammelstellen) abgegeben werden.

Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten der Gemeinden, Stadtverwaltungen oder Landratsämter sowie bei Tierschutzschutzvereinen.

Verfahren