Häufig entstehen Ihnen als Opfer einer Straftat körperliche, seelische und finanzielle Schäden. Für den Ersatz dieser Schäden hat in erster Linie der Täter aufzukommen. In vielen Fällen verfügt der Täter jedoch nicht über ausreichend Geldmittel oder ist gänzlich unbekannt geblieben, weswegen vornehmlich der Staat weitere Hilfen für Opfer von Straftaten zur Verfügung stellt.
Schadenausgleich durch den Täter
Der Täter ist verpflichtet, für den erlittenen Schaden Schadenersatz zu leisten. Ein Schadenersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Als Schadenersatz können Sie verlangen, dass der Beschuldigte den Zustand wiederherstellt, der bestehen würde, wenn die Straftat nicht erfolgt wäre (z.B. die Reparatur einer beschädigten Sache, aber auch der Ersatz von entgangenem Lohn oder Krankenhauskosten).
Daneben kann bei Personenschäden Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstehen. Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die Sie für eine Verletzung Ihres Körpers, Ihrer Gesundheit, Freiheit oder Ihrer sexuellen Selbstbestimmung verlangen können. Die Höhe des Schmerzensgeldes legt das Gericht fest.
Da das Strafverfahren in erster Linie der Ermittlung und Aufklärung von Straftaten und der Verurteilung des Täters dient, müssen Sie Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in den meisten Fällen im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vor dem Zivilgericht einklagen. Die Kosten für die Klage müssen Sie selbst tragen. Eventuell übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten.
Ausnahmsweise können Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch im Strafverfahren mithilfe des sogenannten Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden. Das Strafgericht entscheidet hierbei im Rahmen des Strafurteils über den zivilrechtlichen Anspruch. Dadurch wird dem Verletzten eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart. Verneint das Gericht den Anspruch, steht der Zivilrechtsweg weiterhin offen.
Auch der Täter-Opfer-Ausgleich bietet eine weitere Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich im Rahmen eines Strafverfahrens zu erhalten. Während des gesamten Verfahrens kann hierbei eine materielle (z.B. Schadenersatz) oder immaterielle (z.B. formlose Entschuldigung) Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer vereinbart werden.
Bei leichteren Straftaten kommt ferner eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, für das Opfer zur Wiedergutmachung eine bestimmte Geldleistung zu erbringen, in Betracht.
Hilfen durch den Staat
Daneben gibt es eine Reihe von staatlichen Unterstützungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen insbesondere:
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
- finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung Opferschutz
- anwaltliche Hilfen und Kostenübernahmen
- Beratungshilfe (bei dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Täter)
- Prozesskostenhilfe (bei einer Privatklage)
- Opferanwalt (dieser berät Sie bei einer Nebenklage und vertitt Ihre Interessen gegebenenfalls während der gesamten Verhandlungsdauer)
- Zeugenanwalt (wenn Sie nur als Zeuge im Strafverfahren auftreten, aber nicht als Nebenkläger)