Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Gaststättengestattung beantragen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nur im Rahmen einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung stattfinden. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss.

Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Gaststättengestattung dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern.

Beim Betrieb einer Gaststätte in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten.

Verfahren