Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Wechsel: Werkreal-/Hauptschule in die Realschule

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Werkreal-/
Hauptschüler
Zeitpunkt des Übergangsder Wechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klasse 6Ende des ersten Schulhalbjahresentsprechende Klasse der Realschule
  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 5 und 6Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Realschule
  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 7 und 8Ende des ersten Schulhalbjahresentsprechende Klasse der Realschule
  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 7 und 9Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Realschule
  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Werkreal-/
Hauptschüler
Zeitpunkt des Übergangsder Wechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 7 und 8, die die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllenEnde des ersten Schulhalbjahresentsprechende Klasse der Realschule
  • Aufnahmeprüfung an der Realschule
  • der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
der Klassen 5 bis 9, die die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllenEnde des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Realschule
  • Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
  • der Schüler oder die Schülerin muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er oder sie den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird

Verfahren