Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Personalausweis

Für Deutsche besteht Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.

Hinweis: Für Auslandsdeutsche und Personen unter 16 Jahren besteht keine Ausweispflicht. Sie können einen  Personalausweis aber auf Antrag erhalten.

Sie sind nicht verpflichtet, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Sie müssen ihn aber auf Verlangen einer entsprechend berechtigten Behörde vorzeigen und zu Prüfung aushändigen. Zur Prüfung berechtigte Behörden sind beispielsweise die Polizei, die Meldebehörde oder Grenzübertrittsstellen.

Bei jedem Grenzübertritt müssen Sie ein Ausweisdokument mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Die "Reise- und Sicherheitshinweise Länder A-Z" enthalten Informationen darüber, ob für einzelne Länder ein Reisepass vorgeschrieben ist oder ob ein Personalausweis genügt.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist altersabhängig.

Personalausweis im Scheckkartenformat

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden). Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Der Personalausweis mit Ausweis-Chip kann genauso wie bisher verwendet werden. Im Ausweis-Chip sind ein Foto und, auf Wunsch, die Fingerabdrücke abgelegt. Foto und Fingerabdruck sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.

Der Chip bietet zwei weitere neue Funktionen, die Sie freiwillig nutzen können:

  • Elektronischer Identitätsnachweis oder eID = electronic Identity
    Die Daten, die bisher nur optisch vom Dokument ablesbar waren, sind nun zusätzlich im Ausweis-Chip gespeichert. Damit können Sie sich im Internet elektronisch ausweisen (z.B. gegenüber Behörden im E-Government oder gegenüber Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise beim Onlinebanking). Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig. Sie können sie auf Ihren Wunsch hin jederzeit ein- oder ausschalten lassen. Dazu müssen Sie sich an die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde wenden. Sie können die eID-Funktion erst ab 16 Jahren verwenden.
  • Unterschriftsfunktion oder Signaturfunktion
    Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Sie können damit Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnen, die sonst nur in der Schriftform rechtsverbindlich wären. Die Nutzung der Unterschriftsfunktion ist freiwillig. Hierfür müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben. Dieses Zertifikat wird jedoch nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen  Dienstleistern, die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind (Signaturanbietern). Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die eID-Funktion Ihres Personalausweises eingeschaltet wurde.

Tipp: Alle wichtigen Informationen über den Personalausweis mit Ausweis-Chip finden Sie in der Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis" und auf den Informationsseiten "Der neue Personalausweis" des Bundesinnenministeriums.

Verfahren