Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.1. Meldepflicht

Nach Ankunft in Ihrem neuen Wohnort müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) anmelden. In Deutschland besteht nämlich für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung "Anmeldung in einer anderen Gemeinde".

Die Meldebehörde kann sich die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen. Folgende Unterlagen werden beispielsweise verlangt:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Abmeldebescheinigung der Gemeinde Friedland
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.

Verfahren