Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6. Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen.

Das Finanzamt klärt unter anderem auch, ob die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob Sie eventuell sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind. Bei einer rein freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde erforderlich.

Hinweis: Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Das Finanzamt darf aber nur finanzrechtliche Fragen und Fragen zum Verfahrensrecht (z.B. Fristberechnungen) beantworten. Bei allen anderen Fragen müssen Sie sich grundsätzlich an einen Steuerberater wenden.

Die Lebenslage "Freiberufler" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema.

Tipp: Auf der Internetseite des für Sie zuständigen Finanzamts stellt die Steuerverwaltung weitere Informationen zur Verfügung, beispielsweise Internetformulare und Antworten zu häufig gestellten Fragen (z.B. zu Abgabefristen für Steuererklärungen, Existenzgründer und Zahlung von Steuern).

Verfahren