Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3. Bundesfreiwilligendienst

Seit dem 1. Juli 2011 gibt es den neuen Bundesfreiwilligendienst. Er ergänzt das bisherige Angebot an weiteren Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr).

Der Bundesfreiwilligendienst kann von Männern und Frauen jedes Alters im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie zum Beispiel Sport, Integration und Kultur geleistet werden. Er dauert zwischen 6 und 18 Monaten (Regelzeit: 12 Monate). Der Dienst kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist. Auch können Sie den BFD, wenn Sie bereits 27 Jahre alt sind, im Abstand von fünf Jahren mehrmals leisten.

Jüngere Freiwillige, die noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll, können die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn mit dem Bundesfreiwilligendienst sinnvoll überbrücken und interessante Eindrücke und Erfahrungen sammeln. Für Menschen, die schon erste Berufserfahrung gesammelt haben, kann der Bundesfreiwilligendienst eine Gelegenheit sein, einen neuen Einstieg zu finden oder Perspektiven zu erweitern. Lebensälteren Freiwilligen bietet der gemeinnützige Dienst die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zum Wohle der Allgemeinheit einzubringen.

Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld. Die Höchstgrenze beträgt derzeit 336 Euro pro Monat bei einer Vollzeittätigkeit. Das konkrete Taschengeld vereinbaren Sie mit der jeweiligen Einsatzstelle. Daneben übernimmt die Einsatzstelle die Beiträge zur Sozialversicherung und kann Sachleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen hierfür gewähren.

Genaue Informationen, wie Sie sich für den BFD bewerben, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung auf unseren Seiten.

Tipp: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert Sie über oft gestellte Fragen zum Bundesfreiwilligendienst und unterstützt Interessierte bei der Suche nach geeigneten Stellen.

Verfahren