Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.3.1. Krankenversicherung

Als Grenzgänger oder Grenzgängerin sind Sie in den meisten Fällen am Arbeitsort in Frankreich krankenversichert. Sie können sich jedoch möglicherweise in beiden Ländern behandeln lassen.

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich auch an Ihrem Wohnsitz unselbständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich dort versichern.

Der Ehepartner oder die Ehepartnerin und Kinder sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn diese keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Seit dem 1. Mai 2010 können auch sie sich in beiden Ländern behandeln lassen.

Arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die im Staat ihres Wohnsitzes Arbeitslosengeld erhalten, sind auch dort krankenversichert. Rentner und Rentnerinnen sind üblicherweise ebenfalls im Staat ihres Wohnsitzes krankenversichert, wenn Sie von dort eine Rente beziehen.

Es gibt vier wichtige Krankenkassenarten:

  • Caisse Primaire d'Assurance Maladies (CPAM): für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft
  • Mutualité Sociale Agricole (MSA): für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft
  • Régime Social des Indépendants (RSI): für Selbständige
  • verschiedene Kassen für spezielle Berufsgruppen

Zusätzlich werden ergänzende Zusatzversicherungen angeboten, da die Krankenkassen die Kosten nur zum Teil ersetzen.

Hinweis: Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber abgeführt.

Tipp: Ausführliche Informationen über das Krankenversicherungssystem in Frankreich bietet Ihnen das Portal INFOBEST. Mehr Informationen zur Krankenversicherung von Selbständigen erhalten Sie auch in der Broschüre "Vis-à-Vis: Grenzenlose Chancen für Unternehmen - Creer, ceder sans frontieres".

Verfahren