Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1. Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre, weshalb grundsätzlich alle fünf Jahre Neuwahlen stattfinden.

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtages.

Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes.

Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird.

Jeder Wahlberechtigte hat bei der Landtagswahl eine Stimme. Wählen können Sie grundsätzlich zwischen 8 und 18 Uhr.

Verfahren