Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1. Überblick

Wenn Sie eine Straußwirtschaft (in manchen baden-württembergischen Landesteilen auch "Besenwirtschaft" genannt) eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Eine Straußwirtschaft betreiben Sie, wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein ausschenken und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Wenn Sie eine Straußwirtschaft nur für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten betreiben, ist dies erlaubnisfrei. Sie müssen jedoch den Betrieb der Straußwirtschaft zwei Wochen vor Beginn anzeigen und außerdem das Gewerbe anmelden. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Straußwirtschaft anzeigen".

Achtung: Wird die Dauer überschritten oder vertreiben Sie gewerbsmäßig Wein, reicht eine Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus. Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Nähere Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Eröffnung einer Gaststätte".

Auch während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

Verfahren