Nach einer Familienphase wünschen sich viele Mütter oder Väter, wieder berufstätig zu werden. Unabhängig davon, ob sie an ihren ehemaligen Arbeitsplatz zurückkehren oder sich eine neue Stelle suchen – vor der Rückkehr in den Beruf ist einiges zu beachten.
Zu den Berufsrückkehrenden zählen Sie, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder betriebliche Berufsausbildung
- wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern (unter 15 Jahren) oder
- der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (unabhängig von der Pflegestufe) unterbrochen haben und
- nach angemessener Zeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Hinweis: Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben. Als angemessene Zeit gilt ein Zeitraum von einem Jahr, der zwischen der Unterbrechung Ihrer Erwerbstätigkeit und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit liegt.
Als Berufsrückkehrer oder Berufsrückkehrerin gelten Sie auch, wenn Sie während der Unterbrechung Ihrer Berufstätigkeit ohne Beeinträchtigung der Betreuung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt oder eine kurzzeitige Maßnahme (z.B. um Ihre Bewerbungssituation zu verbessern) besucht haben.
Hinweis: Erst wenn Sie ein Jahr lang in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder selbständig tätig waren, zählen Sie nicht mehr zu den Berufsrückkehrenden. Das gilt im engeren Sinn auch, wenn Sie nur die gesetzliche Elternzeit von bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen und Ihr Arbeitsverhältnis bei derselben Arbeitsstelle fortsetzen.
Nach einer längeren Pause vom Beruf beginnt mit dem Wiedereinstieg für Mütter und Väter eine schwierige Phase. Zu einem reibungslosen Übergang von der Familienzeit in den Beruf kann sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite beitragen:
Wie erleichtern Sie Ihren Wiedereinstieg bei Ihrer bisherigen Arbeitsstelle?
- Bleiben Sie mit Ihrem Arbeitsplatz auch während der Familienzeit in Kontakt.
- Halten Sie sich über die Entwicklung des Unternehmens auf dem Laufenden.
- Nehmen Sie an Fortbildungen teil.
- Urlaubs- und Krankheitsvertretungen erleichtern das Kontakthalten.
Der Wiedereinstieg bei einer neuen Arbeitsstelle kann erleichtert werden, wenn Sie belegen können, dass Sie in der Familienzeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen oder Ihre Kenntnisse und Qualifikationen erweitert haben.
Unternehmen finden weitere Informationen zum Thema Wiedereinstieg auch in der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Broschüre "Familienorientierte Personalpolitik – Mehr Zeit für die Familie – mehr Zeit für das Unternehmen".
Nutzen Sie den speziellen Informations- und Beratungsservice für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer der Agentur für Arbeit. Frauen können sich auf Wunsch von einer Frau beraten lassen. Die Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt Sie vor Ort.
Tipp: Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit eine "Checkliste zum Beratungsgespräch" zum Download. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt 18 "Frauen und Beruf" und der Informationszeitschrift Beruf Bildung Zukunft Nr. 7 – Frauen und Beruf entnehmen, die Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit erhalten. Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie außerdem den "Anmeldebogen für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer" sowie Tipps zur erfolgreichen Jobsuche.
Daneben unterstützt das Lotsenportal "Perspektive Wiedereinstieg" Frauen, die zurück in den Beruf wollen. Hier finden Sie die relevanten Informationen und Beratungsstellen übersichtlich angeordnet. Alles, was für Sie wichtig ist, können Sie auf dem Weg über die Seiten in einer eigenen Infomappe abspeichern – es steht Ihnen auf einen Blick zur Verfügung.