Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.2. Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bietet Menschen, die aus verschiedenen Gründen Betreuung benötigen (z.B. aufgrund einer Behinderung oder wegen ihres Alters), die Möglichkeit, selbstständig zu wohnen, bei Bedarf aber auf Betreuungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Diese Wohnform verbindet die Vorteile des Einzelwohnens (weitestgehende Selbstständigkeit und Individualität) mit Sicherheit und Betreuung.

Betreutes Wohnen stellt somit einen weiteren Baustein im vielfältigen Netz der Versorgungsformen dar.

Betreute Wohnungen sind üblicherweise speziell ausgestattet, um den Bedürfnissen ihrer Bewohner gerecht zu werden (z.B. barrierefreie beziehungsweise schwellenlose Zugänge – auch zum Balkon und zu den Gemeinschaftsräumen). Die Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage eines Betreuungsvertrags von Privatfirmen oder karitativen Einrichtungen übernommen.

Wenn Sie einen Vertrag über betreutes Wohnen abschließen, sollten Sie beachten, dass Sie einen eigenen Mietvertrag und einen eigenen Betreuungsvertrag abschließen. Außerdem sollte in den Verträgen genau geregelt sein, welche Leistungen in den Betreuungskosten eingeschlossen sind (sogenannter Grundservice) und welche gesondert bezahlt werden müssen (sogenannter Wahlservice).

Tipp: Über die Qualitätsanforderungen für betreutes Wohnen, die im Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für Senioren" Baden-Württemberg definiert sind, erhalten Sie Informationen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sowie bei den Stadt- und Landkreisen. Für das ambulant betreute Wohnen für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen, über die Sie der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Landkreise gerne informieren.

Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld haben und welche Leistungen gegebenenfalls von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Hinweis: Wenn Sie Bauherr oder Erwerber von betreuten Mietwohnungen sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen bei der L-Bank ein zusätzliches Förderdarlehen für Schwerbehinderte für die Mehrkosten beantragen, die durch den behindertengerechten Ausbau von neuem oder die behindertengerechte Anpassung von gebrauchtem Wohnraum entstehen (z.B. bei Rollstuhlbenutzern oder Blinden). Sie können auch ein zusätzliches Förderdarlehen beantragen, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefrei (z.B. rollstuhlgerecht oder seniorengerecht) gestalten, ohne Förderdarlehen für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen. Außerdem können private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, ein Förderdarlehen beantragen.

Verfahren