Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Familie und Beruf

Als berufstätiger Elternteil haben Sie ein Recht darauf, beruflich eine Pause einzulegen, um sich ganz Ihren Kindern zu widmen. Damit Sie sich diese Elternzeit auch finanziell leisten können, gibt es für Geburten ab 1. Januar 2007 das Elterngeld sowie daran anschließend gegebenenfalls das einkommensabhängige Erziehungsgeld des Landes.

Um die Väter stärker in die Erziehungsarbeit in den ersten Jahren einzubeziehen und zudem die Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu fördern, gibt es zur Elternzeit beim Elterngeld zusätzlich zwei Partnermonate. Sehr treffend hat sich dafür der Begriff "Vätermonate" eingebürgert. Die bezahlte Zeit wird als Bonus gewährt, wenn der jeweils andere Elternteil (also meist der Vater) seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einschränkt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

  • Details zur Elternzeit und zu den finanziellen Unterstützungen finden Sie in der Lebenslage "Geburt" im Kapitel "Elternzeit".
  • Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
  • Über die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit informiert die Lebenslage "Geburt". Für Informationen zu Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern sollen, lesen Sie auch die Kapitel "Berufsrückkehrer" und "Frauen" der Lebenslage "Arbeit und Beruf".
  • Im Kapitel "Hilfen für berufstätige Eltern" finden Sie Informationen zu folgenden Leistungen:
    • Beitragsermäßigung/Übernahme der Gebühr für Kindertageseinrichtungen
    • Haushaltshilfe bei Krankheit der Eltern
    • Krankengeld und Freistellung bei Krankheit des Kindes
    • Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten
  • Sie sind Unternehmer und möchten in Ihrem Unternehmen eine möglichst familienfreundliche Unternehmenskultur schaffen? Lesen Sie im diesem Kapitel, was Sie tun können, um Ihre Mitarbeiter dabei zu unterstützen, Familienleben und Berufstätigkeit in Einklang zu bringen.

Tipp: Nähere Informationen zu allen diesen Themen finden Sie auch im Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter "Familie und Beruf" sowie ausführliche Informationen zu "Elterngeld und Elternzeit" in der gleichnamigen Broschüre.

Verfahren