Zu den häufigsten Formen von Gewalt gegen Frauen zählt die sexuelle Belästigung. Dabei reichen die Formen der Belästigung von anzüglichen Bemerkungen über Anstarren bis zu unerwünschten Berührungen und körperlichen Übergriffen.
Besonders am Arbeitsplatz werden Frauen immer wieder Opfer sexueller Belästigungen. Frauen befinden sich häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis, fühlen sich daher oft verunsichert und haben Angst vor möglichen Folgen (beispielsweise dem Verlust des Arbeitsplatzes).
Wenn Sie das Gefühl haben, von Kollegen oder Vorgesetzten belästigt zu werden, sollten Sie sich umgehend an eine Vertrauensperson (z.B. eine Kollegin), an die Beauftragte für Chancengleichheit, den Betriebsrat oder an ein Gewerkschaftsmitglied wenden.
Tipp: Verschweigen oder verharmlosen Sie die Belästigungen nicht. Dies würde sonst als Ermunterung verstanden, die Belästigungen fortzusetzen oder sogar noch zu verstärken.
Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen sind dazu verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen und - falls erforderlich - Maßnahmen gegen weitere Belästigungen zu treffen. Gleichzeitig dürfen für Sie keine Benachteiligungen dadurch entstehen, dass Sie sich gegen die Belästigungen wehren.
Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Realität oft schwer einzuhalten.
Sollte es in Ihrem Unternehmen keine Person geben, der Sie sich anvertrauen können, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an eine kommunale Einrichtung oder Frauenberatungsstelle zu wenden. Adressen von Beratungsstellen finden Sie im Kapitel "Beratungsstellen".
Tipp: Auf den Seiten der Polizei erhalten Sie weitere Informationen zum Thema "Sexualdelikte".