Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Gesundheitliche Probleme

Was ist, wenn ich durch Krankheit oder Behinderung in eine Notlage gerate?

Informationen, welche Hilfe behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen zustehen, finden Sie unter anderem in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung". Hier erfahren Sie beispielsweise, für welchen Grad der Behinderung das jeweilige Merkzeichen steht und welche Leistungen zur Teilhabe es gibt. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Berufsförderungsmaßnahmen.

Bei Notfällen müssen Sie Erste Hilfe leisten und die Rettungskräfte benachrichtigen. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie im Kapitel "Notfall" der Lebenslage "Gesundheit".

Viele schwer erkrankte Menschen sind auf eine Organverpflanzung angewiesen, um wieder ein normales Leben führen zu können. Dies setzt jedoch eine Organspende voraus. Wenn Sie zu einer solchen Organspende bereit sind, können Sie entweder eine generelle Einverständniserklärung zur Organspende oder Ihr Einverständnis nur für die Spende bestimmter Organe geben. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit widerrufen. Wie Sie einen entsprechenden Ausweis erhalten, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen, können sich einen Betreuer zur Seite stellen lassen. Ausführliche Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie in der gleichnamigen Lebenslage.

Bei schweren gesundheitlichen Problemen stellt sich oft die Frage, ob für den Todesfall vorgesorgt ist. In der Lebenslage "Erben und Vererben" können Sie nachlesen, welche erbrechtlichen Anordnungen Sie in einer Verfügung von Todes wegen treffen können. Auch über das Thema "Nottestament" informiert Sie die Lebenslage.

Tipp: Einen Wegweiser zu den Einrichtungen der Suchthilfe mit zahlreichen Informationen von Beratungsstellen, Vereinen und Kliniken bietet das Ministerium für Arbeit und Soziales zum Download an. Das Onlineangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet zu diesem und anderen Themen Fachportale für Jugendliche an.

Verfahren