Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

9.2. Gewinnermittlung und Buchführungspflicht

Gewinneinkünfte können auf zwei Arten ermittelt werden:

  • Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung

Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land-und Forstwirtschaft.

Durch Betriebsvermögensvergleich müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln, wenn Sie buchführungspflichtig sind. Dies sind:

  • Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch
  • andere Gewerbetreibende, wenn einer der folgenden Beträge überschritten wird:
    • Jahresumsatz: EUR 500.000 oder
    • Jahresgewinn: EUR 50.000

Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können Sie Ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln.
Der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Einnahme-Überschuss-Rechnung auf dem Formular "Anlage EÜR" beifügen.

Hinweis: Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Sie verpflichtet, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen oder an diesen beteiligt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Anlage EÜR oder die Bilanz, sondern auch für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der elektronischen Steuererklärung ELSTER.

Verfahren