Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6. Einheitswert und Grundsteuer

Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen (im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist). Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.

Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, der nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes von den Finanzämtern in einem gesonderten Verfahren festgestellt wird. Der darauf beruhende Grundsteuermessbetrag wird ebenfalls von den Finanzämtern gesondert festgestellt. Er ist von den Gemeinden bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Das sogenannte "Heberecht" einer Gemeinde für diesen Grundbesitz ist im Grundsteuergesetz geregelt. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

Verfahren