Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.3. Kirchliche Trauung

Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen.

Hinweis: Adressen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg finden Sie online.

Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich. Bei den meisten Kirchen ist sie jedoch Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) und - sofern vorhanden - die Eheurkunde.

Achtung: Falls Sie sich dafür entscheiden ausschließlich kirchlich zu heiraten gilt Ihr Zusammenleben lediglich als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert, haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Unterhalt, das Erbrecht greift nicht und es erfolgt kein Zugewinnausgleich.

Verfahren