Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Integrationsfachdienste

Die in jedem Landkreis vertretenen Integrationsfachdienste (IFD) arbeiten überwiegend im Auftrag des Integrationsamts, aber auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit. Integrationsfachdienste beraten und unterstützen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten und nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Sofern sie von den Trägern der Arbeitsvermittlung oder den Rehaträgern beauftragt werden, bieten sie diesen Vermittlungs-Service auch für andere schwerbehinderte Menschen an. Daneben helfen Integrationsfachdienste, Schwierigkeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse zu lösen, um das Beschäftigungsverhältnis aufrechtzuerhalten. Die Integrationsfachdienste werden überwiegend vom Integrationsamt, dem Hauptauftraggeber, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere

  • Menschen mit schweren Behinderungen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • Menschen mit schweren Behinderungen, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
  • schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger.

Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung auszugehen. Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich, wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, höheres Lebensalter, unzureichende Qualifikation oder Leistungsminderung.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört die Beratung und Unterstützung der betroffenen schwerbehinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für deren Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses..

Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben,

  • die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten,
  • die Bundesagentur für Arbeit auf Wunsch bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen zu unterstützen,
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher - insbesondere mit geistigen, seelischen Behinderungen und Lernbehinderungen - zu begleiten,
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren,
  • die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten,
  • die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz - soweit erforderlich - begleitend zu betreuen,
  • die Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren,
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen,
  • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.

Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

Verfahren