Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.1. Eigenkapital

Bevor Sie mit der Gründungsfinanzierung beginnen, prüfen Sie Ihre derzeitige finanzielle Situation. Eigenkapital muss die Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung sein. Es reduziert den notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Das ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Eine Mindestausstattung mit Eigenkapital stellt sicher, dass nicht schon geringe Verluste zu einer Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder zum Konkurs führen. Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto geringer ist die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Diese können schon bei kleineren Abweichungen von den Plandaten auftreten, z.B. wenn Sie Aufträge vorfinanzieren müssen oder bei der Markteinführung geringere Umsätze haben als erwartet.
  • Je höher der Eigenkapitalanteil an Ihren gesamten Investitionen ist, desto besser ist ihr Verhandlungsspielraum mit Kreditgebern. Sind Sie bereit, eigenes Geld zu riskieren, bringen Ihnen diese mehr Vertrauen entgegen.

Sie sollten mindestens 20 Prozent Ihres Kapitalbedarfs mit Eigenkapital decken können. Es gibt zwar keine allgemeingültige Grenze für einen Mindestanteil. Je höher aber Ihre Eigenkapitalquote ist, desto leichter ist das wirtschaftliche Überleben vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten und desto unabhängiger sind Sie von Banken.

Achtung: Wollen Sie staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen, müssen Sie Eigenkapital in "angemessenen Umfang" einsetzen. Stellen Sie als erstes fest, wie hoch Ihre Ersparnisse sind und welche Kapitalanlagen Sie kurzfristig zu Geld machen können. Eventuell müssen Sie bis zur geplanten Existenzgründung weitere Beiträge ansparen. Prüfen Sie auch, welche Sachmittel Sie in den Betrieb einbringen können. Sachmittel sind beispielsweise Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge.

Eigenkapital durch Partner

Eigenkapital ist nicht nur Ihr eigenes Kapital, sondern kann auch von Dritten, z.B. von Ihrer Familie oder von Freunden, stammen. Auch das Kapital, das Geschäftspartner, wie z.B. Mitgründerinnen und Mitgründer, Kommanditistinnen und Kommanditisten, Stille Gesellschafterinnen und Stille Gesellschafter, einbringen, zählt zum Eigenkapital.

Tipp: Geschäftspartner bringen zusätzlich Know-how und Unterstützung ins Unternehmen ein. Bei der Vermittlung von kapitalkräftigen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern helfen z.B. der Innovation-Market und das Eigenkapitalforum der Deutsche Börse Group und KfW oder das Business Angels Network Deutschland.

Eigenkapitalgeber werden automatisch zu Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens. Sie tragen das Risiko des Verlustes – möglicherweise sogar das des Totalverlustes. Im Gegenzug profitieren sie aber von überproportionalen Wertzuwächsen des Unternehmens.

Hinweis: Bei Fremdkapital handelt es sich hingegen um Einlagen von Sparerinnen und Sparern, die die Banken "treuhänderisch" weitergeben. Die Weitergabe unterliegt einem besonderen Schutz. Daher verlangen Banken Sicherheiten im Umfang des Kreditvolumens. Davon ausgenommen sind einzelne Förderprogramme. Ein weiterer Unterschied ist, dass Fremdkapitalgeber rechtlich nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens werden.

Eigenkapital durch Beteiligungen

Beteiligungskapital kommt von potenziellen Beteiligungskapitalgebern ins Unternehmen. Das können neben natürlichen Personen auch juristische Personen (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) sein. Diese werden nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens, sind aber beispielsweise am Gewinn beteiligt.

Möglich sind die folgenden Formen des Beteiligungskapitals:

  • Öffentliche Beteiligungsgesellschaften (z.B. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft – MBG)
    Diese Form ist eine stille Beteiligung am Unternehmen. Die Führung des Unternehmens bleibt voll in der Hand der Unternehmerin oder des Unternehmers. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Nominalwert. Das ist der Wert, zu dem das Beteiligungsunternehmen eingestiegen war. Als Gegenleistung müssen Sie allerdings jährlich eine ergebnisunabhängige Grundvergütung und eine gewinnabhängige Zusatzvergütung an das Beteiligungsunternehmen abführen.
  • Private Beteiligungsgesellschaften
    Diese gehen meist offene Beteiligungen ein. Die Beteiligungsgesellschaft unterstützt das Unternehmen aktiv und bringt eigenes Know-how ein. Durch die Mitgliedschaft in betrieblichen Gremien wie Direktorium, Aufsichtsrat oder Beirat ist das Beteiligungsunternehmen in strategischen Fragen eng eingebunden. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Marktwert. Dieser wird bei einer erfolgreichen Beteiligung über dem ursprünglichen Kapitaleinsatz liegen. Sie müssen aber kein jährliches Festentgelt entrichten.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema Beteiligungskapital stellt Ihnen der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften zur Verfügung. Es gibt auch eine Reihe von Förderungen im Bereich Beteiligungskapital. Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Förderprogrammen im Gründungsportal des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Verfahren