Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1. Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt festgestellt werden (sogenannte Leichenschau). Sie erhalten eine Todesbescheinigung, die Sie zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigen.

Die einzuleitenden Schritte müssen in der genannten Reihenfolge ausgeführt werden:

  • Ausstellung der Todesbescheinigung
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde

Erst nach der Ausstellung einer Todesbescheinigung kann die Überführung beginnen. Die Abholung muss jedoch spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die zuständige Behörde kann hiervon Ausnahmen bewilligen, wenn die beabsichtigte Aufbahrung gesundheitlich unbedenklich ist.

Um die Leiche abholen zu lassen, sollten Sie ein Bestattungsunternehmen informieren. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Tritt der Sterbefall im Ausland ein, kann er auf Antrag nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.

Verfahren