Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.3. Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung

Wenn Sie Tiere halten, unabhängig davon, ob es sich um Heim- oder Nutztiere handelt, müssen Sie sich Gedanken über die Gesundheit der Tiere machen.

Tipp: Der Bundesverband für Tiergesundheit bietet Informationen und Ansprechpersonen rund um das Thema "Tiergesundheit" – unter anderem auch die regelmäßig erscheinende Zeitschrift "Blickpunkt Tiergesundheit". Ebenso finden Sie Wissenswertes beim Landestierschutzverband Baden-Württemberg im Kapitel "Tiergesundheit – Wie geht es meinem Tier?".

Damit Tiere gesund bleiben, müssen sie artgemäß gehalten und gepflegt werden. Darüber hinaus sollten Sie vor allem über folgende Themen Bescheid wissen:

Richtige Ernährung von Tieren

Folgende Gesichtspunkte sollten Sie bei der Ernährung Ihrer Heimtiere bedenken:

  • Jede Tierart und jedes Einzeltier hat einen speziellen Bedarf an Futter (Menge, Struktur und Futterzusammensetzung). Sie sollten nur für die jeweilige Tierart bestimmtes Futter verfüttern (z.B. Hundefutter nur an Hunde, Katzenfutter nur an Katzen). Inwieweit Sie davon abweichen können, erfahren Sie beim Züchter oder bei der Züchterin, in der Fachliteratur oder beim Tierarzt beziehungsweise bei der Tierärztin.
  • Das Futter sollte in Teilchengröße, Menge und Zusammensetzung dem Alter und gegebenenfalls der Größe des Tieres angepasst sein.
  • Auch Tierfutter hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Verfüttern Sie kein überlagertes oder anderweitig verdorbenes Futter.
  • Wenn Sie Essensreste oder Leckereien an Ihr Tier verfüttern möchten, informieren Sie sich zuvor, welche Speisen geeignet und welche unverträglich sind (z.B. keine stark gesalzenen Speisen, keine Süßigkeiten).

Schutzimpfungen

Um Ihr Tier gegen bestimmte Infektionskrankheiten zu schützen, können Sie es impfen lassen. Je nach Tierart gibt es unterschiedliche empfohlene Impfungen (z.B. gegen Staupe bei Hunden oder gegen Katzenschnupfen bei Katzen). Tiere, die mit Wildtieren in Kontakt kommen können (z.B. Hunde, Katzen, die ins Freie gehen), sollten auf jeden Fall gegen Tollwut geimpft werden. Eine Tollwutimpfung und ein entsprechendes Impfzeugnis sind auch unbedingte Voraussetzung, falls Sie Ihr Tier auf eine Auslandsreise mitnehmen möchten.

Schutz gegen Parasiten

Haustiere werden häufig von Parasiten geplagt. Beispielsweise befallen Würmer und ähnliche Parasiten oft Jungtiere. In diesem Fall müssen Sie Ihre Haustiere von einem Tierarzt oder von einer Tierärztin entwurmen lassen. Gegen Flöhe oder Zecken gibt es vielfältige Möglichkeiten der Vorsorge und Behandlung. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt oder von Ihrer Tierärztin beraten.

Tierseuchen

Tierseuchen (z.B. Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche) betreffen vor allem die Nutztierhaltung. Da einige Tierseuchen auch eine Gefahr für den Menschen bedeuten, wird das Auftreten von Tierseuchen von der Veterinärverwaltung überwacht. Diese koordiniert auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von auftretenden Seuchen (z.B. Quarantäne, Notschlachtungen, Stallpflicht). Was Sie tun müssen, wenn Sie den Ausbruch einer Tierseuche bemerken, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Seuchenmeldung (Tierseuche)".

Tipp: Eine Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter "Tierseuchenrecht".

Für Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen gibt es in bestimmten Fällen Entschädigungen für durch Tierseuchen verursachte Verluste sowie Zuschüsse zu Schutzimpfungen. Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Kapitel "Nutztierhaltung" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Hinweis: Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es auch meldepflichtige Tierkrankheiten, von denen auch Heimtiere betroffen sein können. Ein Auftreten muss vom behandelnden Tierarzt oder von der behandelnden Tierärztin an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Verfahren