Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4. Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Sie bestehen die Abschlussprüfung an einer Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen)
  • Sie bestehen die Laufbahnprüfung im Rahmen der Ausbildung zur Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer an einem pädagogischen Fachseminar
  • Sie bestehen die Laufbahnprüfung für Fachlehrkräfte an Sonderschulen beziehungsweise für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer an Sonderschulen
  • Sie bestehen die Abschlussprüfung der ehemaligen staatlichen hauswirtschaftlichen Seminare für das Studium verwandter Fächer
  • Sie bestehen die Abschlussprüfung eines künstlerischen Studiengangs (z.B. Ballett) an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
    (Nach der Studien- und Prüfungsordnung wurden keine wissenschaftlichen oder nicht rein künstlerische Studienleistungen im Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten (ECTS) erbracht.)
  • Sie bestehen die Abschlussprüfung eines Studiengangs an der Pop-, Film- oder Theaterakademie, aufgrund dessen die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.
    (Nach der Studien- und Prüfungsordnung wurden keine wissenschaftlichen oder nicht rein künstlerische Studienleistungen im Umfang von mindestens 45 Leistungspunkten (ECTS) erbracht.)

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt Sie - je nach Schultyp, an dem Sie sie erworben wird - zum Studium bestimmter Studiengänge an Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.

Achtung: Einzelne Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.

Tipp: Die Studienmöglichkeiten mit fachgebundener Hochschulreife finden Sie auf den Seiten der Studieninformation Baden-Württemberg. Allgemeines zur Ausbildung von Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer an pädagogischen Fachseminaren sowie zur Ausbildung von Fachlehrkräften und Technischen Lehrkräften an Sonderschulen finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden Württemberg.

Verfahren