Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Grundschulförderklassen

Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.

Hinweis: Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden die Grundschulförderklassen aufgrund der guten Ergebnisse der Erprobungsschulen eng mit dem ersten Schuljahr verzahnt, um eine optimale Förderung der Kinder zu erreichen und sie gegebenenfalls unterjährig in die erste Klasse einzuschulen.

Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden beträgt. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich.

Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs der Besuch einer Sonderschule angebracht erscheint, werden nicht aufgenommen.

Tipp: Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat. An welchen Grundschulen Grundschulförderklassen eingerichtet sind, erfahren Sie bei der zuständigen Grundschule Ihres Kindes.

Verfahren