Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Stiftungsvermögen

Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Stifter muss der Stiftung daher ein bestimmtes Vermögen widmen.

Das Stiftungsvermögen kann aus Vermögenswerten aller Art bestehen. Beispiele sind:

  • Kapitalvermögen
  • Liegenschaften
  • Rechte
  • Forderungen
  • bewegliche Sachen
  • Aktien

Das Stiftungsvermögen muss ausreichend bemessen sein, um den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig aus den Erträgen, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden, erfüllen zu können. Die Höhe des erforderlichen Vermögens hängt wesentlich vom Stiftungszweck ab. In der Praxis der Stiftungsbehörden hat sich ein Betrag im oberen fünfstelligen Bereich herausgebildet, der grundsätzlich als Stiftungskapital eingebracht werden muss.

Spätere Aufstockungen des Vermögens (sogenannte Zustiftungen) durch den Stifter oder Dritte sind ebenso möglich wie Zuwendungen (z.B. Spenden oder staatliche Zuschüsse), die grundsätzlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden sind.

Das Stiftungsvermögen darf nicht angetastet werden, sondern ist durch sorgsame Anlage in seinem Wert zu erhalten.

Die Verwaltung des Vermögens ist eine der wesentlichen Aufgaben der Stiftungsorgane. Sie muss sparsam und wirtschaftlich sein.

Verfahren