Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.1. Wohnen in Frankreich

Wenn Sie nach Frankreich ziehen, benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz. Eine besondere Meldepflicht besteht nicht.

Hinweis: Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie in Frankreich für den Erstwohnsitz eine Wohnsteuer (taxe d'habitation) an Ihrem Wohnort zahlen. Sie wird erstmals in dem Jahr fällig, in dem Sie am 1. Januar in Frankreich wohnen.

Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen in Frankreich keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich aber bei dem für Sie zuständigen französischen Finanzamt melden. Wenn Sie möchten, können Sie eine "Carte de Séjour" (z.B. als Wohnsitznachweis) beantragen. Diese stellt Ihnen in der Regel die örtlich zuständige Préfecture aus.

Achtung: Besondere Übergangsregelungen gelten für Staatsangehörige aus Kroatien. Diese benötigen noch mindestens bis zum 30. Juni 2015 weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Aufenthalt in Frankreich bietet Ihnen das Portal "Service-Public.fr".

Neben den behördlichen Formalitäten, die abzuwickeln sind, muss ein Umzug geplant und organisiert werden. Nutzen Sie unsere Checkliste als hilfreiche Unterstützung.

Tipp: Mehr zum Thema "Von Deutschland nach Frankreich ziehen" bietet Ihnen das Portal Infobest sowie die Broschüre "Umzug nach Frankreich". Informationen zur Ummeldung eines deutschen Fahrzeugs in Frankreich erhalten Sie in der Broschüre "Ummeldung eines Fahrzeugs".

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