Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet.

Ziele der Gemeinschaftsschule:

  • Jedes Kind bekommt das optimale Lernangebot und erreicht so den bestmöglichen Schulabschluss
  • Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen im Hinblick auf lebenslanges Lernen.
  • Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis unserer Gesellschaft als soziales Miteinander.
  • Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
  • Mit den Eltern wird eine aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.

Die Gemeinschaftsschule kann die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I), gegebenenfalls auch die Klassen 1 bis 4 (Primarstufe) und 11 bis 13 (Sekundarstufe II) umfassen. Bis zum Ende der Sekundarstufe I bleiben dabei alle Abschlussmöglichkeiten offen. Die Gemeinschaftsschule steht auch Schülerinnen und Schülern offen, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Damit können Schülerinnen und Schüler mit Behinderung gemeinsam mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern an der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden.

Mögliche Abschlüsse:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II (drei weitere Jahre nach Klasse 10) entweder bei ausreichender Schülerzahl an der Gemeinschaftsschule selbst oder an einem anderen allgemein bildenden oder beruflichen Gymnasium.

Ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule ist an jede allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland jederzeit möglich. In Baden-Württemberg kann darüber hinaus ab Klasse 8 an ein berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform gewechselt werden.

Zur Zeit gibt es 209 öffentliche Gemeinschaftsschulen.

Informationen zum Anmeldeverfahren können Sie bei der jeweiligen Gemeinschaftsschule erfragen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auch im Internetauftritt zur Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg.

Verfahren