Fischerei und Jagd geben die Möglichkeit, freilebende Tierbestände naturnah zu bewirtschaften. Gleichzeitig sind es beliebte Freizeitbeschäftigungen.
Fischerei
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen Schein zu bekommen, müssen Sie die staatliche Fischerprüfung ablegen und eine jährliche Fischereiabgabe bezahlen. Darüber hinaus benötigen Sie noch eine Erlaubnis der Eigentümer oder der Pächter des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen wollen.
Achtung: Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, fangfertige Fanggeräte oder unerlaubte Fangmittel mit sich führt, handelt ordnungswidrig.
Jagd
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen, bei der Sie auch die für das Jagen erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie auch eine Erlaubnis des oder der Jagdausübungsberechtigten, in dessen oder deren Jagdrevier Sie jagen wollen. Die Ausübung des Jagdrechts kann auch zur Gänze an Sie verpachtet werden.
Hinweis: Auch mit Jagdscheinen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, ist die Jagd in Baden-Württemberg erlaubt.
Bei der Ausübung der Jagd sind bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd, die Durchführung von Gesellschaftsjagden, Übungsschießen und Ähnliches.
Die Jagdzeiten in Baden-Württemberg und Veröffentlichungen der Wildforschungsstelle des Landes finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.