Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.3. Der Bezirksbeirat

In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Bezirken vorgenommen werden. In diesen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirken können Bezirksbeiräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen.

Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist lediglich in den Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Bürger die Bezirksbeiräte direkt wählen können. Bisher hat sich noch keine Stadt in Baden-Württemberg für die Direktwahl entschieden. Alle Mitglieder der Bezirksbeiräte werden daher vom Gemeinderat ernannt.

Verfahren