Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Jobcentern, gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen.

Arbeitsuchende und Unternehmen können sich direkt an die Jobcenter wenden. Auf jede gemeldete Stelle macht das Jobcenter passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.

Um das Ziel der Vermittlung einer Arbeitsstelle schneller zu erreichen, stehen - neben der Eigeninitiative der Bewerberinnen und Bewerber - auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise:

Nähere Informationen zur Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibung. In der Verfahrensbeschreibung "Arbeitsgelegenheit" informieren wir Sie über die Vermittlung in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen.

Verfahren