Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4. Güterverkehr

Jedes Jahr werden allein in Deutschland Millionen Tonnen unterschiedlichster Waren auf Straße und Schiene, zu Wasser oder per Luftfracht transportiert. Der Bereich "Logistik und Verkehr" gehört damit zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes – mit steigender Tendenz.

Laut des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Auftrag gegebenen Gutachtens "Abschätzung der Güterverkehrsentwicklung bis 2050" wird der Güterverkehr voraussichtlich weiter stark zunehmen, die Güterverkehrsleistung – also die Menge der transportierten Güter pro Kilometer – wird sich sogar mehr als verdoppeln.

Um den Güterverkehr zu koordinieren, greifen die zuständigen Behörden sowohl auf nationale Gesetze als auch auf Richtlinien der Europäischen Union (EU) zurück. Eine Auflistung der geltenden Vorschriften zum Güterverkehr auf der Straße, auf dem Wasser, in der Luft und auf der Schiene finden Sie im Onlineauftritt des BMVBS.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um gewerblichen Güterkraftverkehr durchzuführen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung. Ausführliche Informationen, welche Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot es gibt und wie Sie eine Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen können, finden Sie ebenfalls in den gleichnamigen Verfahrensbeschreibungen.

Der Gütertransport durch Lkws führt zu einer erhöhten Belastung des Straßennetzes, einer verstärkten Abnutzung und Schäden sowie zu höheren Schadstoffemissionen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird auf deutschen Autobahnen und auf bestimmten Bundesstraßen eine Mautgebühr für alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen erhoben.

Tipp: Wie Sie die Mautgebühr entrichten können sowie ausführliche Informationen rund um das Thema finden Sie auf dem Portal "Toll Collect" der Betreibergesellschaft sowie im Kapitel "Die Lkw-Maut: Fragen und Antworten" auf den Seiten des BMVBS.

Verfahren