Werden in Ihrem Unternehmen Produkte (Waren - wie z.B. technische Arbeitsmittel, oder Verbraucherprodukte - Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind) hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese dienen sowohl dem Schutz der Verbraucher als auch der Umwelt. Unter dem Begriff "technische Arbeitsmittel" können verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden (z.B. CNC-Bearbeitungszentrum) zusammengefasst werden. "Verbraucherprodukte" sind Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte (z.B. Haushaltsmaschinen, Gartengeräte), die von Verbrauchern genutzt werden können.
Produktsicherheit
Alle Produkte dürfen vom Wirtschaftsakteur (Hersteller, Bevollmächtigten, Importeur oder Händler) anderen nur überlassen werden, wenn sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Richtlinien der Europäischen Union (EU) schreiben für bestimmte Produkte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen (auch CE-Kennzeichen genannt) vor.
Das CE-Zeichen besagt, dass das Produkt geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften genügt und von Ihnen (dem Hersteller), Ihrem Bevollmächtigten oder dem Importeur entsprechend hergestellt beziehungsweise überprüft worden ist. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Für besondere Produktgruppen (z.B. Aufzüge oder bestimmte Maschinen oder bestimmtes Kinderspielzeug) muss das Produkt zusätzlich von einer unabhängigen, anerkannten Stelle geprüft werden, bevor es ein CE-Zeichen erhalten kann.
Hinweis: "CE-Coach" - die offene Plattform für Fragen der CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen des Umweltministeriums informiert über Chancen und Risiken der CE-Kennzeichnung. Innerhalb des Projekts werden auch medienbasierte Aus- und Weiterbildungsangebote entwickelt.
Weitere Informationen zum Thema "Produktsicherheit" finden Sie im Onlineangebot folgender Anbieter:
Produkthaftung
Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften. Weitere Informationen über die genannten Themenbereiche können Sie in den Kapiteln "Produktsicherheit" und "Produkthaftung" der Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" nachlesen.
Tipp: Informationen zum Thema "Mangelhaftung und Garantie" finden Sie im Auftritt der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart.
Produktverantwortung
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Richtlinien beispielsweise durch die Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Batterieverordnungen umgesetzt.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Thema "Produktverantwortung" finden Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg" des Umweltministeriums Baden Württemberg. Weitere Informationen zu den Themen "Produktverantwortung" und "integrierte Produktpolitik" bietet die Europäische Kommission.