Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Studienabschlüsse

Die Hochschullandschaft in ganz Europa befindet sich im Wandel ("Bologna-Prozess"). 46 europäische Staaten - unter anderem auch Deutschland - hatten sich seit 1999 dazu entschlossen, einen gemeinsamen Hochschulraum zu schaffen und die gestufte Studienstruktur Bachelor/Master einzuführen.

Derzeit müssen Sie zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad (z.B. Bachelor, Master), ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.

Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, wird in der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule festgelegt.

Abschluss mit Hochschulgrad

  • Bachelor/Bakkalaureus
  • Master
  • Lizentiat
  • Konzertsolist/Konzertsolistin
  • künstlerische Abschlussprüfung
  • früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)

Abschluss mit staatlicher Bezeichnung

  • Staatsprüfung für das Lehramt
  • Staatsexamen (ohne Lehramt)

Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung

  • kirchliche Prüfung

Anderer Abschluss

  • Zeugnis
  • Zertifikat
  • ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)

Tipp: Genaue Informationen und Erläuterungen zu den verschiedenen Abschlussarten erhalten Sie online unter www.studieninfo-bw.de.

Verfahren