Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Ausländer

Sie haben vor, nach Deutschland zu kommen, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorab ausführlich über Möglichkeiten und Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland informieren.

Beruflich Hochqualifizierte haben die Möglichkeit, sofort eine Genehmigung für einen Daueraufenthalt zu erhalten. Zu den Hochqualifizierten zählen beispielsweise hochrangige Wissenschaftler und Spitzenkräfte der Wirtschaft, die ein Arbeitsplatzangebot haben. Als Hochqualifizierter können Sie von Anfang an eine "Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte" beantragen. In diesem Zusammenhang sind mit- oder nachziehende Familienangehörige ebenfalls zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Für beruflich Hochqualifizierte besteht außerdem die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu erhalten. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung der Blauen Karte EU finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Gehören Sie nicht zu den Hochqualifizierten, ist die Zulassung für einen Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung nur in bestimmten Berufen oder für Angehörige bestimmter Staaten im Ermessen der Ausländerbehörde möglich. Informationen hierzu bietet die Verfahrensbeschreibung "Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung".

Ein Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Erwerbstätigkeit setzt bis auf wenige Ausnahmen die Erteilung eines nationalen Visums voraus. Erste Anlaufstelle für Sie ist daher die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland, die das Visum ausstellt. Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig.

Hinweis: Für türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, denen die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt wurde, gelten günstige Sonderregelungen. Beispielsweise haben sogenannte "Türkische Assoziationsberechtigte" schon nach vierjähriger Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Verfahren