Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.3. Weitere Organe eines Vereins

Weitere Vereinsorgane neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden. Beispiels dafür sind ein Beirat, Kuratorium oder ein Präsidium.

Die diesen Organen übertragenen Kompetenzen sind frei wählbar, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstands.

In der Praxis wird häufig ein Kuratorium oder ein Beirat mit hochrangigen und klangvollen, vor allem bei Spendern zugkräftigen Namen besetzt und dieses Organ mit einer genau definierten beratenden Funktion ausgestattet. So können Kuratoriums- und Beiratsmitglieder aufgrund ihrer beruflichen Funktion mit weitergehenden Funktionen ausgestattet werden. Präsidien sind vor allem in Sportvereinen üblich.

Auch können Finanzentscheidungen zum Beispiel auf einen gesondert zu wählenden Beirat vom Vorstand wegverlagert werden.

Verfahren