Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6.3. Leistungen bei stationärer Pflege

Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen für pflegebedingte Aufwendungen, Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung im Heim nach Pflegestufen gestaffelte monatliche Pauschalbeträge.

Monatliche Pauschalbeträge

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 1.023 Euro
  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig): 1.279 Euro
  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig): 1.550 Euro
  • in Härtefällen: 1.918 Euro

Betreuungsbedarf

Vergleichbar mit dem Betreuungsbedarf für demenziell erkrankte Menschen bei der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegekasse ähnliche Angebote in Heimen. Heime können, zulasten der Pflegeversicherung, demenziell erkrankten Menschen spezielle Angebote zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung anbieten, die durch zusätzliche Assistenzkräfte erbracht werden.

Verfahren