Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Integrationsprojekte

Integrationsprojekte bieten schwerbehinderten Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben besonders beeinträchtigt ist, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Integrationsprojekte können sein:

  • rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder
  • unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder
  • Abteilungen (Integrationsabteilungen).

Ihre Aufgabe ist die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung oder sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Zielgruppen

Integrationsprojekte sollen insbesondere folgende Gruppen von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beschäftigen und qualifizieren:

  • Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung. Dabei muss sich die Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes besonders nachteilig auswirken.
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
  • Abgängerinnen und Abgänger mit schweren Behinderungen von Sonderschulen mit der Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aufgaben

  • Integrationsunternehmen bieten diesen schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen.
  • Integrationsunternehmen unterstützen ihre schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.

Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen der genannten Zielgruppe. Ihr Anteil an der Gesamtbelegschaft soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.

Integrationsprojekte können von den Integrationsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Förderbar sind

  • Aufbau,
  • Erweiterung,
  • Modernisierung und
  • Ausstattung der Integrationsprojekte sowie
  • die notwendige betriebswirtschaftliche Beratung.

Rechtsgrundlage für Integrationsprojekte und deren Unterstützung ist das Sozialgesetzbuch IX.

Verfahren