Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Bankkonto, Schulden

Haben Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein Gemeinschaftskonto? Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das auf den Namen beider Eheleute beziehungsweise beider Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen läuft. Sie können beide zusammen oder auch je einzeln auf das Konto zugreifen. Im Fall der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft haben Sie dann je zur Hälfte einen Anspruch auf das Kontoguthaben. Ist das Konto überzogen, haften Sie beide je zur Hälfte gegenüber der Bank.

Für Konten, die Sie nicht gemeinsam nutzen, haftet nur der Inhaber oder die Inhaberin gegenüber der Bank. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Kreditvertrag abgeschlossen wird oder ein auf den eigenen Namen lautendes Konto überzogen wird.

Persönliche Guthaben oder Schulden werden aber zwischen den Eheleuten beziehungsweise dem Lebenspartner und der Lebenspartnerin meistens im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Tipp: Konkrete Auskünfte über den Umgang mit Schulden erhalten Sie bei den Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg.

Verfahren