Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

8. Aufhebung einer Adoption

Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise, wenn

  • die Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist,
  • wesentliche Formfehler vorliegen (z.B. wenn eine der erforderlichen Einwilligungen nicht vorgelegen hat).
    In diesem Fall kann ein Aufhebungsantrag jedoch nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausspruch der Annahme gestellt werden.

Hinweis: Auseinandersetzungen und Streit innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.

Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Verfahren